Reifendienst
Neue Reifen
Wir montieren und wuchten alle gängigen Reifengrößen auf Stahl oder Alufelgen. Übergrößen und Niederquerschnittreifen besonderer Dimensionen werden von einem unserer Partnerbetriebe zu einem für Sie vergünstigten Preis montiert.
Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Reifenreparatur
Ein eingefahrener Nagel bedeutet nicht immer das "Aus" für Ihren Reifen. In den meisten Fällen kann der Reifen von innen repariert werden. Dazu wird der Gummi von der Felge demontiert und die Stichstelle mit einem Stoppel abgedichtet.
Reifenpanne
Verwenden Sie zur Pannenbehebung eines platten Reifens nur in dringend notwendigen Fällen einen Pannenspray. Reifen mit Stichverletzungen die mit einem Pannenspray oder Flüssigdichtmittel befüllt wurden, dürfen nicht mehr repariert werden. Ebenso die Versiegelung von aussen mittels Gummiwürstel wie sie von verschiedenen Pannendiensten angewendet werden, dienen lediglich der Pannenbehebung zur Fahrt in die nächstgelegene Werkstatt. Das so reparierte Rad verliert jedoch seine Betriebserlaubnis.
Obwohl wir selber sehr gute Erfahrungen mit Pannensprays und Reifenwürstel habe liegt die Gesetzeslage so, dass eine derart durchgeführte Reparatur nur als Pannenhilfe dienlich ist und der Reifen danach ausgetauscht werden muss!
Eine sachgerechte Reifenreparatur, verlangt der Gestztgeber, erfolgt indem der Reifen auch von innen auf Verletzungen kontrolliert wird!
Mindestprofiltiefe
Sommerreifen PKW bis 1,6mm
Winterreifen PKW Deutschland bis 1,6mm
Österreich bis 4mm
Winterreifenpflicht
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen von 01.Nov. bis 15.Apr.
Ihr kompetenter und unabhängiger Reifenservice rund um Reifen und Felgen, Winterreifen, Sommerreifen, PKW-Reifen, LLKW-Reifen Mofa und Moped-Reifen, Stahl- und Alufelgen.
Profiltiefe
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm für PKW Radialreifen aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.
Winterreifen in Österreich müssen mindestens 4mm an Profiltiefe aufweisen.
Winterreifenpflicht gilt in Österreich bei winterlichen Fahrbedingungen für PKW von 1. November bis 15. April
Index | km/h | Zahl | Kg | |
L | 120 | 80 | 450 | |
M | 130 | 81 | 462 | |
N | 140 | 82 | 475 | |
P | 150 | 83 | 487 | |
Q | 160 | 84 | 500 | |
R | 170 | 85 | 515 | |
S | 180 | 86 | 530 | |
T | 190 | 87 | 545 | |
U | 200 | 88 | 560 | |
H | 210 | 89 | 580 | |
V | 240 | 90 | 600 | |
VR | >210 | 91 | 615 | |
W | 270 | 92 | 630 | |
ZR | >240 | 93 | 650 | |
Y | 300 | 94 | 670 | |
95 | 690 | |||
96 | 710 | |||
97 | 730 | |||
98 | 750 | |||
99 | 775 | |||
100 | 800 | |||
101 | 825 | |||
102 | 850 |
Die montierten Reifen müssen mindestens dem in den Fahrzeugpapieren angegebenen Höchstgeschwindigkeit und der Tragfähigkeit(LI) entsprechen, höhere Werte des Load Index sind zulässig. Die Berechnung der Mindest-Tragfähig ergibt sich aus dem höchsten im Fahrzeugschein eingetragenen Achsgewicht. Z.B. Vorderachse 950kg, Hinterachse 1026kg. Die Reifentragfähigkeit muss somit der höheren Achslast (der Hinterachse ) entsprechen. Geteilt durch 2 ergibt sich aus 1026kg eine Mindest-Tragfähigkeit eines Reifens von 513 kg. Es muss daher ein Reifen mit einem LI von mindesten 85 verwendet werden.